Beruf
Medizinische*n Fachangestellte*n für die Funktionsdiagnostik (m/w/d)
Unternehmen
Rehazentrum Aukrug der Deutschen Rentenversicherung Nord
Arbeitsort
Aukrug, Wiedenborstel
Interessiert?
Stellenbeschreibung
Ihre Aufgaben:
- Durchführung von funktionsdiagnostischen Untersuchungen (z.B. Lungenfunktionstests, EKG, Belastungs-EKG, Blutgasanalyse, Rhinomanometrie, Vigilanztest, Knochendichtemessung)
- Anlage / Einstellen / Auslesen der funktionsdiagnostischen Geräte der Rehabilitand*innen (z.B. LZ-RR, LZ-EKG, Schlafapnoegeräte)
- Vorbereitung, Prüfung, Hygieneaufbereitung und Wartung von funktionsdiagnostischen Untersuchungsgeräten
- diverse administrative Tätigkeiten
- Urlaubsvertretung in der Koordination der Planung der Schlaflaborpatient*innen
- Unterstützung und Vertretung der Kolleg*innen zur Auswertung der Schlafapnoe Screenings
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung als Medizinische*r Fachangestellte*r
- Bereitschaft zum Erwerb des Röntgenscheins
- Bereitschaft zum Erwerb der Qualifikation für die Auswertung von Schlafapnoe Screenings
- Kenntnisse in MS-Office
- Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen
- soziale Kompetenz, freundlicher und empathischer Umgang mit Menschen
- Teamfähigkeit und Engagement im Umfeld eines interdisziplinären Teams
- Zuverlässigkeit, selbständiges und patientenorientiertes Arbeiten
Wir bieten Ihnen:
- Vergütung nach TV-TgDRV (bis Entgeltgruppe 6 bei entsprechender Qualifikation)
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Jahressonderzahlung nach TV-TgDRV
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit flexiblen und planbaren Arbeitszeiten
- zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen mit Kostenübernahme
- Bereitstellung von Dienstkleidung
- Zuschuss zum Deutschlandticket / Jobticket
- kostenlose Parkplätze für Mitarbeitende
- Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung
- Betriebsportgemeinschaft
- Corporate Benefits - Vorteilsportal für Mitarbeiter*innen der DRV Nord mit vielen und wechselnden Rabatten
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Im Falle einer Einstellung ist nach § 20 IfSG der Nachweis einer bestehenden Masernimmunität notwendig.
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