Beruf
34/2025_Mitarbeiter Personal/Verwaltung (m/w/d) {Kaufmann/-frau - Büromanagement}
Unternehmen
Staatsbetrieb Sachsenforst
Arbeitsort
Belgern-Schildau
Interessiert?
Stellenbeschreibung
Mitarbeiter Personal/Verwaltung (m/w/d)
Interessante Aufgaben:
- Bearbeitung der Personal- und Tarifangelegenheiten der Beschäftigten nach TV-Forst, TV-L und Beamten im Forstbezirk, insbesondere:
- Vorbereitung von Vertragsangelegenheiten im TV-Forst und TV-A-Forst-Bereich
- Betreuung von Auswahl- und Einstellungsverfahren gem. TV-A-Forst i. V. m. BBiG
- Prüfen der Produktivstunden, Eingabe neuer Arbeitsaufträge, Buchung in WinforstProNG
- Berechnung des Urlaubsanspruchs unter Beachtung der gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen für die TV-Forst-Beschäftigten
- Bearbeitung von Arbeitsunfähigkeit, Kuren, Arbeitsbefreiung und Sonderurlaub
- Führen der Hauptpersonalakte für die TV-Forst-Beschäftigten
- Betreuung und Überwachung des Zeiterfassungssystems auf Ebene des Forstbezirkes
- Überwachung und Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung
- Bearbeitung der Reisekostenabrechnungen
Wir bieten Ihnen:
- Für Beschäftigte eine nach Entgeltgruppe 6 TV-L bewertete Stelle zzgl. Jahressonderzahlung
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten mit Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten
- Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
- Ein vergünstigtes Monatsticket für den Personennahverkehr (Job-Ticket)
Sie bringen mit:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Industriekauffrau/-mann oder Kauffrau/-mann für Büromanagement oder in einer ähnlich geeigneten Fachrichtung mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten
- Idealerweise:
- Mindestens einjährige Berufserfahrungen im dargestellten Aufgabenbereich
- Grundkenntnisse forstlicher / jagdlicher Zusammenhänge und Organisationsstrukturen sowie forstfachlicher Grundlagen
Die Befristung erfolgt nach § 14 Abs. 1 TzBfG aufgrund einer Mutterschutzvertretung mit der Option der Verlängerung für den Zeitraum der sich anschließenden Elternzeit.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, es sei denn, dass in der Person eines Mitbewerbers liegende rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen (§ 7 Abs. 1 und 2 SächsGleiG).
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