Beruf
Kfz-Mechatroniker (m/w/d)
Unternehmen
Polizeiverwaltungsamt Sachsen PVA
Arbeitsort
09130 Chemnitz
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Stellenbeschreibung
Das Referat Technischer Service ist für die Instandhaltung der Führungs- und Einsatzmittel der sächsischen Polizei zuständig. Hierbei handelt es sich um die in der sächsischen Polizei eingesetzten Dienstkraftfahrzeuge, unterschiedliche Verkehrsüberwachungstechnik, die Dienstwaffen sowie technischen Geräte und Ausstattungen.
Ihre Aufgaben:
- Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Personen- und Nutzfahrzeugen einschließlich der Dokumentation der Arbeitsprozesse.
- Instandsetzung von Motoren, Getrieben und Baugruppen sowie die Diagnose und Behebung von Fehlern und Störungen an Kraftfahrzeugen.
- Wartung und Instandsetzung der polizeilichen Sonderfahrzeugtechnik.
Ihre Qualifikationen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker, Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik.
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung von Personenkraftfahrzeugen.
- Berufserfahrung in der Instandhaltung von Nutzfahrzeugen ist wünschenswert.
- Führerschein der Klasse B (Klasse C/CE ist wünschenswert).
- Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein sowie eine ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit.
Die Tätigkeit erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend des Sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG).
Besondere gesundheitliche Anforderungen:
- Die Tätigkeiten verlangen besondere gesundheitliche Anforderungen hinsichtlich der körperlichen Leistungsfähigkeit.
- Das Heben und Tragen von Lasten über 10 kg sowie Arbeiten in verschiedenen Körperhaltungen (Gehen, Stehen, Sitzen, Hocken, Strecken, auf Leitern) sind Voraussetzung für die Durchführung der Tätigkeiten.
Ihre Vorteile:
- Sicherer Arbeitsplatz: Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 TV-L, wobei sich die Zuordnung nach Ihrer Berufserfahrung richtet. Als Tarifbeschäftigter haben Sie Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, eine betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Möglichkeit zum Freizeitausgleich und zur Teilzeit.
- Flexibler Urlaub: Jährlich 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche. Zusätzlich sind der 24. Dezember und der 31. Dezember grundsätzlich arbeitsfrei.
- Gemeinsames Werteverständnis: Wir schaffen ein kreatives Arbeitsklima und sehen Fehler als Chance uns weiterzuentwickeln.
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