Job in LeipzigHeilpädagoge/Erzieher in der Frühförderung (m/w/d)

Beruf

Heilpädagoge/Erzieher in der Frühförderung (m/w/d)

Unternehmen

Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) Standort Leipzig

Arbeitsort

04229 Leipzig

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Stellenbeschreibung

An der Sächsischen Landesschule mit dem Förderschwerpunkt Hören, Förderzentrum Samuel Heinicke, ist zum 01.03.2026 befristet bis zum 29.02.2028 eine Stelle in der Heilpädagogischen Kindertagesstätte zu besetzen.

Aufgaben:

  • Selbstständiges Führen einer Gruppe von Klein- und Vorschulkindern mit Hörschädigung oder anderen Beeinträchtigungen.
  • Sinnesspezifische Einzel- und Frühförderung hörgeschädigter Kinder.
  • Vermittlung vielfältiger Kenntnisse zur Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten.
  • Anstreben guter sprachlicher Kompetenz bei den Kindern.
  • Anregung und Unterstützung der Eltern im Umgang mit dem behinderten Kind.
  • Erstellen von Förderplänen und Entwicklungsberichten nach ICF-CY.

Voraussetzungen (Nachweise sind beizufügen):

  • Abschluss als staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in oder Heilerziehungspfleger/in oder
  • Abschluss als staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagogen/in oder
  • Abschluss als Logopäde/in, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in oder
  • Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in mit abgeschlossener oder begonnener rehabilitationspädagogischer, sonderpädagogischer oder heilpädagogischer Zusatzqualifikation.

Erwünschte Qualifikationen:

  • Erfahrungen in der Arbeit mit Hörgeschädigten.
  • Kenntnisse in der deutschen Gebärdensprache.
  • Ausgeprägte Team- und Kooperationsfähigkeit.
  • Hohe Flexibilität und Belastbarkeit.

Rahmenbedingungen:

  • Die Stelle ist befristet bis zum 29.02.2028.
  • Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S 8b TV-L.
  • Die Wochenarbeitszeit beträgt 36 Stunden; Teilzeit ist möglich.
  • Urlaubsanspruch: 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.
  • Jahressonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen.
  • Betriebliche Altersvorsorge.
  • Nutzung eines Jobtickets ist möglich.

Weitere Hinweise:

Mit Eintritt des Masernschutzgesetzes sind Mitarbeiter in Kindertagesstätten zur Masern-Schutzimpfung verpflichtet. Der entsprechende Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist beizulegen.

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