Job in SchenefeldSachbearbeitung (m/w/d) im Fachbereich Finanzen

Beruf

Sachbearbeitung (m/w/d) im Fachbereich Finanzen

Unternehmen

Amt Schenefeld

Arbeitsort

Schenefeld

Interessiert?

Stellenbeschreibung

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Erstellung doppischer Haushalte und Jahresabschlüsse
  • Zentrale Geschäftsbuchhaltung (digitale Vorkontierung erfolgt durch den zuständigen Fachbereich)
  • Anlagenbuchhaltung / Durchführung und Organisation der Inventuren
  • Digitale Verwaltung der Kredite

Das bringen Sie mit:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrungen und Kenntnisse im Verwaltungshandeln, insbesondere im Bereich der Kämmerei
  • Sicherer Umgang mit Office-Programmen und idealerweise mit der Fachsoftware H+H
  • Ein sicheres, freundliches und engagiertes Auftreten
  • Eine strukturierte, selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Eine ausgeprägte Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Serviceorientierung

Das bieten wir:

  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz bei regelmäßiger Gehalterhöhung im TVöD
  • Explizite Sonderleistungen des öffentlichen Dienstes nach dem TVöD (z. B. mindestens 30 Tage Urlaub, leistungsorientierte Bezahlung, Jahressonderzahlung)
  • Eigenverantwortliches Arbeiten in einem freundlichen, engagierten und motivierten Team
  • Interessanter und vielfältiger Tätigkeitsbereich an einem modernen Arbeitsplatz
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung inklusive bis zu 3 Tagen alternierender Telearbeit pro Woche
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und Altersvorsorge, sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, kostenlose Sportangebote, Bike-Leasing und vieles mehr
  • Besondere Mobilitätsangebote
  • Wasser und Kaffee – kostenlos

Das Amt Schenefeld setzt sich für die Gleichstellung der Mitarbeitenden ein. Bewerbungen jeglicher Geschlechter sind ausdrücklich willkommen, unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Dabei werden die Vorgaben der gesetzlichen Gleichstellungsbestimmungen (SGB IX, AGG, GstG) berücksichtigt.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden und keine Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung erstattet werden.

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