Beruf
Kinderpfleger/in bzw. pädagogische Ergänzungskraft (m/w/d)
Unternehmen
Stadt Schwabach
Arbeitsort
91126 Schwabach
Interessiert?
Stellenbeschreibung
Die Stadt Schwabach sucht für das Haus für Kinder Altstadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kinderpfleger/in bzw. pädagogische Ergänzungskraft (m/w/d) in Vollzeit mit 39 Wochenstunden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Es handelt sich um ein altersgemischtes Haus für Kinder. Der Einsatz kann somit im Hort, dem Kindergarten oder im Krippenbereich erfolgen. Sofern sich in dieser oder einer der anderen städtischen Einrichtungen kurzfristig ein weiterer Personalbedarf ergeben sollte, können sich weitere Möglichkeiten zur Einstellung ergeben.
Ihre Aufgaben:
- Begleitung und Förderung von Kindern mit Freude und Kreativität
- Mitarbeit im Hort- und Krippenbereich
- Umsetzung neuer Ideen gemeinsam mit dem Team
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in bzw. vergleichbarer anerkannter Abschluss als pädagogische Ergänzungskraft
- Pädagogische und soziale Kompetenzen
- Freundliches, aufgeschlossenes, verbindliches und vertrauensvolles Auftreten
- Grundkenntnisse des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes (BayBEP)
- Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Hohe Flexibilität und Belastbarkeit
- Team- und Reflexionsfähigkeit
- Begeisterungsfähigkeit für neue Ideen
Wir bieten:
- Attraktive Vergütung nach TVöD-SuE in Entgeltgruppe S 3
- Zusätzliche tarifliche Zulage in Höhe von 130,00 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung
- Krisensicheren Arbeitsplatz in einem attraktiven Arbeitsumfeld
- 30 Tage Urlaub bei einer Fünftagewoche
- Zusätzliche freie Tage (u.a. am 24. und 31. Dezember) und Regenerationstage
- Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
- Betriebliche Altersversorgung und betriebliches Gesundheitsmanagement
- Verschiedene Angebote für städtische Mitarbeitende
- VGN-Firmenabo und Deutschlandticket Job mit monatlichem Zuschuss
Hinweis:
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dieses Gesetzes ist der Nachweis eines vollständigen Masernschutzes bzw. von Masernimmunität Voraussetzung für eine mögliche Einstellung von nach 1970 geborenen Personen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Stadt Schwabach verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.
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