Beruf
Sachbearbeiter (m/w/d) im Kommunalunternehmen der Stadt Spalt
Unternehmen
Stadt Spalt
Arbeitsort
Spalt
Interessiert?
Stellenbeschreibung
Das Kommunalunternehmen Spalt, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Spalt, ist in der Hopfen- und Bierstadt Spalt im Landkreis Roth (ca. 5.200 Einwohner) angesiedelt und liegt im Fränkischen Seenland.
Wir sind ein Unternehmen des öffentlichen Rechts und betreiben:
- eine Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 12.000 EW mit anaerober Schlammfaulung und BHKW,
- ein Kanalnetz mit einer Länge von ca. 75 Kilometern,
- 17 Pumpwerken und 5 RÜB´s sowie Stauraumkanälen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Bearbeitung von unterschiedlichen Anfragen im Bereich Abwasserwirtschaft und Nahwärme
- Erstellen der Jahresabrechnungen für Kanal und Nahwärme
- Prüfen und Verbuchen von Rechnungen inkl. Kontenabstimmung
- Verantwortung für das Mahnwesen
- Anmeldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt
- Vorbereitung von Monats- und Jahresabschlüssen
- Anfertigen von Auswertungen, Statistiken und Berichten
- Unterstützung des Vorstands mit allgemeinen Verwaltungstätigkeiten
Wir bieten Ihnen:
- Ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld an einem zukunftssicheren Arbeitsplatz
- Leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) inkl. tariflicher Nebenleistungen (z.B. Jahressonderzahlung, 30 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche)
- Teilnahme an der attraktiven arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
- Flexible Zeitmodelle, u.a. 4-Tage-Woche
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung
Sie bringen mit:
- Eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, idealerweise im Bereich Finanz- und Rechnungswesen
- Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung hinsichtlich Doppik
- Sicheren Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (Excel, Word)
- Hohe Zuverlässigkeit, Organisationsvermögen und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Freundliches und serviceorientiertes Auftreten
Schwerbehinderte Menschen (§ 2 SGB IX) und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig berücksichtigt.
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