Beruf
Sachbearbeitung für die Vergabestelle (m/w/d)
Unternehmen
Gemeinde Sylt Inselverwaltung (Rathaus)
Arbeitsort
Sylt
Interessiert?
Stellenbeschreibung
Ihre Aufgaben:
- Weiterentwicklung und Etablierung einer zentralen Vergabestelle für Liefer- und Dienstleistungen
- Vergaberechtskonforme Vorbereitung, Durchführung und Koordination von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren
- Beratung und Unterstützung der Fachbereiche in allen vergaberechtlichen Fragestellungen
- Erstellung rechtssicherer Vergabe- und Vertragsdokumentationen sowie von Berichten und Stellungnahmen
- Durchführung und Betreuung elektronisch gestützter Vergabeprozesse (E-Vergabe)
- Bewirtschaftung von Rahmenverträgen (ausgenommen Bauleistungen)
- Prüfung, Optimierung und Gestaltung vergaberelevanter Prozesse und Rahmenbedingungen
Ihre Qualifikationen:
- Abgeschlossenes Studium (Bachelor, Master oder vergleichbar) der Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder eine kaufmännische Ausbildung mit fundiertem Fachwissen im Vergabewesen
- Praxiserfahrung in der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht
- Sehr gute Kenntnisse des europäischen und nationalen Vergaberechts (GWB, VgV, UvgO; idealerweise auch SHVgVO)
- Eigenverantwortliche Arbeitsweise, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen
- Teamfähigkeit, Organisationstalent und sicheres Auftreten
- Sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Sicherer Umgang mit MS Office; Erfahrung mit Dokumentenmanagementsystemen von Vorteil
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
Unsere Angebote:
- Vergütung bis zur Entgeltgruppe 10 TVöD sowie betriebliche Altersversorgung (VBL)
- Jahressonderzuwendung, leistungsorientierte Prämie und monatliche Inselzulage
- Unbefristete Vollzeitstelle (39 Stunden/Woche)
- Flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit) zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Sportangeboten und Fitness-Sonderkonditionen
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.
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