Denkst du gerade über eine Kündigung nach? Möchtest du deinen derzeitigen Job hinter dir lassen und einen beruflichen Neuanfang wagen?
Nicht nur, dass dieser Schritt viel Mut erfordert – denn eine berufliche Neuorientierung ist häufig mit sehr viel Aufregung und Ungewissheit verbunden – es gibt auch noch einige andere Aspekte, die du betrachten solltest, wenn du deinen Job kündigst, zum Beispiel Kündigungsschreiben und Kündigungsfrist.
Damit am Ende alles seine Richtigkeit hat und du ganz entspannt deinen neuen Job in Angriff nehmen kannst, findest du nachstehend unsere Tipps für deine Kündigung.
Kündigungsfrist – diese zeitlichen Vorgaben solltest du berücksichtigen
Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch du als Arbeitnehmer*in bist an eine Kündigungsfrist gebunden. Das heißt, du kannst nicht einfach morgen deinen Arbeitsplatz räumen und nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Bevor du dich also für einen neuen Job bewirbst und die Kündigung deiner alten Arbeitsstelle in die Wege leitest, solltest du genau darüber Bescheid wissen, welche Kündigungsfrist deinem Arbeitsverhältnis zugrunde liegt.
Warum gibt es überhaupt Fristen für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses?
Die vorgegebene Frist ermöglicht es beiden, dem Arbeitgeber und dem/der Arbeitnehmer*in, im vereinbarten Zeitraum und somit ohne Zeitnot einen neuen Vertragspartner zu finden – also entweder einen neuen Job oder einen neue*n Arbeitnehmer*in. Die Kündigungsfrist soll vor allem den schwächeren Vertragspartner schützen, sodass dieser nicht schlagartig vor dem Nichts steht. Sie ist also eigentlich eine ziemlich gute Sache.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Fälschlicherweise gehen viele davon aus, dass der Ablauf der Frist startet, sobald das Kündigungsschreiben verfasst wurde. Doch es ist ganz wichtig, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen. Denn die Kündigungsfrist beginnt erst am Tag nach Zustellung der Kündigung.
Wichtig ist auch, dass du die Begriffe Kündigungsfrist und Kündigungstermin unterscheidest. Der Kündigungstermin bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll und ist nicht der Tag, an dem du die Kündigung aussprichst.
Wie viel Zeit musst du also für deine Kündigung einrechnen?
Das kommt immer ganz darauf an, welcher Vertrag deinem Dienstverhältnis zugrunde liegt. Diesem entnimmst du im Normalfall deine Kündigungsfrist. Du solltest darauf achten, ob ein Tarifvertrag Geltung findet. Fristen aus dem Tarifvertrag gelten allerdings nur, wenn sie für dich als Mitarbeiter*in günstiger sind. Solange nichts Spezielles im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt wurde, gelten immer die gesetzlichen Fristen bezüglich Kündigung.
In Österreich, Deutschland und der Schweiz ist dies eine Frist von 4 Wochen – am 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kann gekündigt werden. Kündigst du zum Beispiel am 15. eines Monats, gilt der darauffolgende 15. als letzter Tag, an dem das Arbeitsverhältnis besteht.
Tipp: Wenn du dich für eine Kündigung entscheidest, solltest du dich zuvor immer informieren, ab welchen Zeitpunkt du Arbeitslosengeld beziehen kannst und wie lange deine Krankenversicherung weiterläuft.
Auflösungsvertrag – die Wege scheiden sich vor Ende der Frist
Wenn das Arbeitsverhältnis in beider Interesse schon frühzeitig beendet werden soll, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in durch einen Auflösungsvertrag – der nicht an eine spezielle Frist geknüpft ist – voneinander trennen. In diesem Fall müssen allerdings beide Seiten mit diesem Aufhebungsvertrag einverstanden sein. Dies wird vor allem dann zutreffen, wenn man als Arbeitnehmer*in bereits einen neuen Job hat und als Arbeitgeber das freiwerdende Budget für jemand Neuen gebrauchen kann.
Das Kündigungsschreiben
Wenn man sich für eine Kündigung entschieden hat, dann steht man vor der großen Frage: Mündlich oder schriftlich kündigen?
Zuerst solltest du wieder überprüfen, was in deinem Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Doch unabhängig davon ist es aus Beweisgründen ratsam, schriftlich zu kündigen. In Deutschland ist es sogar zwingend vorgesehen, die Kündigung in Schriftform einzureichen.
Grundsätzlich gilt: Es ist immer gut, wenn du deinem Chef zuvor Bescheid gibst, dass du das Arbeitsverhältnis beenden möchtest und im Anschluss das Kündigungsschreiben verfasst oder ihm überreichst.
Tipps für das richtige Kündigungsschreiben
Eine klare Formulierung ist essenziell. Längere Ausführungen und die Nutzung des Konjunktivs sind in einer schriftlichen Kündigung nicht angebracht. Der Arbeitgeber soll sofort erkennen, dass du dein Arbeitsverhältnis aufkündigst. Deine Formulierung sollte daher auf den Punkt gebracht sein.
Der Grund des Schreibens sollte für deinen Arbeitgeber sofort ersichtlich sein. Daher solltest du den Betreff des Kündigungsschreibens präzise formulieren. Durch das Wort „Kündigung“ kann dein Anliegen sofort eindeutig zugeordnet werden.
Damit die Kündigungsfrist eingehalten wird, musst du unbedingt das Datum, an dem du die schriftliche Kündigung erstellst hast, festhalten. Im Schreiben selbst solltest du außerdem das Datum nennen, an dem das Arbeitsverhältnis endet – also den letzten offiziellen Arbeitstag. Damit die Frist rechtmäßig eingehalten werden kann.
Das Kündigungsschreiben muss von dir per Hand unterschrieben werden. Es darf sich nicht um den getippten Namen oder ein eingefügtes Bild deiner Unterschrift handeln. Andernfalls kann die Gültigkeit des Schreibens angezweifelt werden.
Falls du das Kündigungsschreiben persönlich überbringst, solltest du dir die Übergabe auf einem zweiten Exemplar mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen. Schickst du es per Post, sollte es sich um einen eingeschriebenen Brief handeln. Außerdem ist es immer sinnvoll, in der Kündigung um eine schriftliche Empfangsbestätigung des Schreibens zu bitten. Mit einer Rückbestätigung bist du immer auf der sicheren Seite.
Der formale Aufbau einer Kündigung ist sehr wichtig, damit die Rechtmäßigkeit durch den Arbeitgeber nicht angezweifelt werden kann. Im Internet gibt es tolle Vorlagen, an denen du dich orientieren kannst, damit du auch wirklich alle wichtigen Punkte im Kündigungsschreiben berücksichtigst. Immerhin soll deinem neuen Job ja nichts mehr im Wege stehen.
Jobtausch – Kündigung leicht gemacht
Eine Kündigung bedeutet auf viele Weisen Aufwand. Sie sollte zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen und rechtmäßig formuliert werden. Die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und den Kollegen wie Kolleginnen ist ebenso essenziell. Durch einen Jobtausch können viele dieser aufwendigen Punkte minimiert werden. Folgt ein geeigneter Mitarbeiter/eine geeignete Mitarbeiterin auf den eigenen freiwerdenden Arbeitsplatz, bleiben die Gemüter entspannt und im Allgemeinen kann eine höhere Zufriedenheit bei allen Beteiligten erreicht werden.
Beim Jobtausch geht es nämlich darum, für den eigenen Arbeitsplatz einen geeigneten Nachfolger/eine geeignete Nachfolgerin zu finden und gleichzeitig dessen/deren Job selbst in Anspruch zu nehmen. Getauscht werden also Jobs mit ähnlichen Anforderungsprofilen. Das ist für den/die Arbeitnehmer*in aber auch für den Arbeitgeber von großem Vorteil – auf beiden Seiten entfällt somit eine aufwändige Suche. Langwierige Kündigungs- und Einstellungsformalitäten können damit umgangen werden.
Super informativer und gut geschriebener Artikel!
Vielen Dank 🙂